Registergericht Ulm
Dienstgebäude des Registergerichts:
Zeughausgasse 14, 89073 Ulm (Justizzentrum Zeughaus)
Registereinsicht: Zimmer 3027
Telefonische Auskünfte über Registereintragungen:
Montag - Freitag von 8.30 - 11.30 Uhr
Telefon: 0731 / 189-2166
Telefax: 0731 / 189 -2111
1. Hinweise für Registerausdrucke (Registerauszüge)
Nichtamtliche Ausdrucke können unmittelbar aus dem Internet abgerufen werden (s. unter Ziff. 3).
Amtlich und nichtamliche Registerausdrucke können außerdem schriftlich oder per Fax beim Registergericht beantragt werden (telefonische Anforderungen können nicht bearbeitet werden).
Folgende Formen sind möglich:
- aktueller Registerausdruck (aktueller Registerinhalt)
- chronologischer Registerausdruck (enthält Unternehmensdaten zum Tag der Umstellung auf das elektronische Registerblatt und die seitdem eingetretenen Veränderungen)
- historischer Registerausdruck (ehemaliges Papier-Registerblatt)
Wird keine Auswahl getroffen, so wird ein amtlicher aktueller Ausdruck übersandt.
Gebühren:
elektronischer Abruf im Internet:
nichtamtlicher Ausdruck des Registerblatts 4,50 EUR
einzelnes Dokument 1,50 EUR
schritliche Anforderung beim Registergericht:
nichtamtlicher Ausdruck des Registerblatts 10,00 EUR
amtlicher Ausdruck des Registerblatts 18,00 EUR
2. Registerveröffentlichungen
Registerveröffentlichungen können kostenlos im Internet unter der Adresse www.handelsregisterbekanntmachungen.de eingesehen werden.
Amtliche Bekanntmachungen des Registergerichts in der Tagespresse erfolgen nicht mehr.
3. Elektronischer Registerabruf
Die Recherche nach einer Firma kann kostenlos über das zentrale Länderportal www.handelsregister.de vorgenommen werden. Kostenloser Zugang besteht zu den Daten Firma, Sitz, Registergericht, Registernummer und allgemeine Unternehmensträgerdaten.
Das Registerblatt und die seit 01.07.2007 zum Handelsregister eingereichten Dokumente können im Internet ebnfalls unter dieser Adresse abgerufen werden. Der Abruf ist kostenpflichtig (s. unter Ziff. 1) und nach einer Registrierung möglich.
4. Zuständigkeit des Amtsgerichts Ulm
Das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister für die nachfolgenden Amtsgerichtsbezirke wird in Ulm geführt:
Aalen, Bad Mergentheim, Bad Saulgau, Bad Waldsee, Biberach an der Riß, Crailsheim, Ehingen, Ellwangen, Geislingen an der Steige, Göppingen, Heidenheim, Langenburg, Leutkirch im Allgäu, Neresheim, Ravensburg, Riedlingen, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Tettnang, Wangen im Allgäu und Ulm.
Außerdem wird das Vereinsregister für den Amtsgerichtsbezirk Ulm in Ulm geführt. Die Vereinsregister für die übrigen Amtsgerichtsbezirke wurden nicht beim Amtsgericht Ulm konzentriert, sondern sind bei den bisherigen Amtsgerichten verblieben.
5. Elektronische Einreichung von Anmeldungen und sonstigen Dokumenten
Seit 1. Januar 2007 können Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister nur noch elektronisch in öffentlich beglaubigter Form wirksam eingereicht werden. Auch sonstige Dokumente müssen elektronisch übermittelt werden.
Dies gilt nicht für Unterlagen, die zum Vereinsregister einzureichen sind. Diese sind weiterhin in Papierform einzureichen.
Für die Einreichung der elektronischen Dokumente ist das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (egvp) vorgesehen, das unter Verwendung einer lizenzkostenfrei abrufbaren Zugangs- und Übertragungssoftware erreichbar ist. Diese Software und weitere Informationen finden Sie unter www.egvp.de oder auch unter www.justizportal.de unter der Rubrik 'Onlinedienste'.
Dokumente, die per e-mail eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden.
Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre mit Beginn ab 01.01.2006 sind ausschließlich beim elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) einzureichen.
6. Kostenhinweis
Kosten für die Eintragung und Bekanntmachungen des Registergerichts werden ausschließlich durch die Landesoberkasse Baden-Württemberg in Rechnung gestellt. Daneben existieren diverse Angebote Dritter für Veröffentlichungen in verschiedenen Medien, die nicht vom Registergericht veranlasst werden. Die von diesen Unternehmen versandten Rechnungen können u.U. mit der Abrechnung der Gerichtskosten verwechselt werden.
