Die Ausbildung zur Justizfachwirtin/zum Justizfachwirt wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart kurzfristig eingestellt; es werden daher keine Anwärter zum Ausbildungsbeginn
1. September 2012 eingestellt.
JUSTIZFACHWIRT/IN
(Beamtenlaufbahn mittlerer Justizdienst)
1. Aufgaben
Justizfachwirte sind als Beamte des mittleren Justizdienstes bei Gerichten überwiegend als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle tätig; sie sind Protokollführer in Gerichtsverhandlungen.
2. Ausbildung
Mit der Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den mittleren Justizdienst wird der Bewerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Justizsekretäranwärter ernannt. Die Ausbildung dauert 2 Jahre.
Die praktische Ausbildung erfolgt bei
- einem Amtsgericht
- einem Landgericht
- einer Staatsanwaltschaft
- einem Notariat.
An Stelle des Besuches einer Berufsschule werden in begleitenden Lehrgängen in Form von Blockunterricht die fachtheoretischen Kenntnisse vermittelt.
Die Ausbildungsvergütungen betragen derzeit ca. 966 EURO monatlich; Verheiratete erhalten einen Zuschlag!
Begleitlehrgänge 2009/2010 (oberes Bild: Oberkurs; unteres Bild Unterkurs)
Es schließt sich der Besuch eines 5-monatigen Fachlehrgangs beim Oberlandesgericht Stuttgart an. Bis zur Beendigung des mündlichen Teils der Prüfung wird der Vorbereitungsdienst verlängert.
3. Sonderlaufbahn Gerichtsvollzieher/in
Gerichtsvollziehern ist u. a. die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, die Zustellung von gerichtlichen Verfügungen sowie die Durchführung von Versteigerungen übertragen. Sie müssen eine 18-monatige Zusatzausbildung durchlaufen.
4. Weitere Auskünfte erteilen:
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Ausbildungsleiter Rief |
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Ausbildungsleiterin Fricker-Repky |
