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JUSTIZFACHANGESTELLTE/R

Film zum Ausbildungsberuf "Justizfachangestellte/r"  unter
http://www.berufe.tv/BA/ausbildung?filmID=1000089

1. Aufgaben

Justizfachangestellte nehmen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Notariaten büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben im Straf- und Zivilprozess, in Familien- und Zwangsvollstreckungssachen, bei Insolvenzen sowie in Grundbuch-, Nachlass- und Vormundschaftsangelegenheiten wahr.

Justizfachangestellte sind Ansprechpartner für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen. Das neu geschaffene, eigenständige Berufsbild für Justizfachangestellte geht in seiner Qualität und seinem Anforderungsprofil weit über das herkömmliche Berufsbild der/des Justizangestellten hinaus.

Der neu geordnete Ausbildungsberuf "Justizfachangestellte/r" ist am Leitbild EDV-unterstützter Sachbearbeitung orientiert. Er verbindet umfassende Fachkenntnisse und Fertigkeiten mit kommunikativen bzw. kooperativen und informationsverarbeitenden Qualifikationen.

Praxisanleitung von Justizfachangestellten-Azubis

2. Ausbildung

Die neue Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt an den Lernorten "Betrieb" durch die praktische Ausbildung bei einem Amtsgericht und Notariat in Wohnortnähe, bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften, durch ergänzenden/begleitenden Unterricht im Ausbildungszentrum sowie durch Unterricht in der "Berufsschule".

Die Ausbildungsvergütungen betragen derzeit monatlich im

  • 1. Ausbildungsjahr 714,13 EUR
  • 2. Ausbildungsjahr 765,74 EUR
  • 3. Ausbildungsjahr 813,07 EUR

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden u. a.:

  • Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert einsetzen
  • Auskünfte erteilen und Akteneinsicht gewähren
  • Fristen berechnen und überwachen
  • Anträge und Erklärungen aufnehmen
  • Schriftstücke ausfertigen und beglaubigen
  • Zustellungen und Veröffentlichungen veranlassen
  • Protokolle erstellen
  • Kosten berechnen und Zahlungen überwachen

Begleitunterricht im Ausbildungszentrum des Amtsgerichts Ravensburg

3. Voraussetzung

Mittlere Reife oder höherer Schulabschluss, in Ausnahmefällen ein überdurchschnittlicher Hauptschulabschluss.

4. Bewerbungen

ACHTUNG: Bewerbungsende!

Für September 2012 sind alle 8 (acht) Ausbildungsplätze zum/zur Justizfachangestellten vergeben; das Auswahlverfahren ist
abgeschlossen!

Ab Sommer 2012 können Sie sich wieder für September 2013 bewerben!


Bewerbungen können bis spätestens bis 30. November  für das Folgejahr mit folgenden Unterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer oder handgeschriebener Lebenslauf
  • Lichtbild aus neuester Zeit
  • Schulzeugnisse der letzten 3 Schulhalbjahr - bei Wirtschaftsschülern auch das Zeugnis über den Hauptschulabschluss
  • ggf. Zeugnisse über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten seit Beendigung der Schulzeit
  • ggf. Zeugnisse über bestandene Prüfungen
  • bei Minderjährungen die Einverständniserklärung der/des gesetzlichen Vertreters

an folgende Anschrift eingereicht werden:

Amtsgericht Ravensburg
Ausbildungszentrum
z. H. Herrn Rief
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg


5. Weitere Auskünfte erteilen:

Ausbildungsleiter Rief
Amtsgericht Ravensburg
Tel. 0751/806-1452
E-Mail: Rief@AGRavensburg.justiz.bwl.de

Ausbildungsleiterin Fricker-Repky
Amtsgericht Ravensburg
Tel. 0751/806-1467
E-Mail: Fricker-Repky@AGRavensburg.justiz.bwl.de


Ausbildung am Arbeitsplatz