Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Vereins- und Güterrechtsregister geführt. Das bis 2006 noch beim Amtsgericht Ravensburg geführte Handelsregister befindet sich inzwischen als zentrales Registergericht beim Amtsgericht Ulm. Nähere Informationen hierzu und zu Besonderheiten seit Einführung des elektronischen Handelsregisters finden Sie auf den Internet-Seiten des Amtsgerichts Ulm.
Ein PC zur elektronischen Einsicht ins Handelsregister steht im AG Ravensburg nur noch bis 31.12.2008 zur Verfügung. Näheres erfahren Sie unter der Rubrik Abteilungen-Serviceeinheiten unter dem Stichwort Registerabteilung und Beratungshilfe.
Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht Ravensburg zuständig für alle Vollstreckungssachen, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Einen Überblick über die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Ravensburg finden Sie unter dem Stichwort Bezirk.
Eine Übersichtskarte zum Bezirk des Amtsgerichts Ravensburg finden Sie hier.
